Streiflichter zur Mediation als alternatives Konfliktlösungsmodell im Allgemeinen, zur Ausbildung im Besonderen und weitere Nebensächlichkeiten

Dienstag, September 26, 2006

Verstrickung in der Verhandlung

Wann liegt eine Verstrickungssituation vor und wie reagiert der Mediator, wenn er erkennt, dass sich eine Partei in einer solchen Situation befindet?

Quelle: frager auf pixelquelle.de

Eine Verstrickungssituation liegt dann vor, wenn eine Verhandlungspartei aufgrund der bereits erreichten Verhandlungssituation und angesichts der aufgebrachten Aufwendungen keinen Verhandlungsabbruch riskieren will und statt dessen um der Vermeidung eines ergebnislosen Verhandlungsabbruchs willen weiter investiert (Too much invested to quit).

Konkret kann eine Verstrickungssituation dann vorliegen, wenn ein Verhandlungspartner über die von ihm zuvor festgelegte Beste Alternative (BATNA) hinaus weiterverhandelt in der Annahme, nur dadurch den bereits erreichten Verfahrensstand retten zu können. Der Verhandlungspartner sieht sich hier gefangen zwischen den beiden Positionen Investition und Kosten. Wenn diese beiden Positionen nicht präzise bewertet und gegeneinander abgewogen werden, kann sich die Verhandlungspartei schnell in einer Verstrickungssituation verlieren. Gleiches kann auch passieren, wenn die in Aussicht stehende Investition an der Gesamtsumme der bereits erbrachten Aufwendungen gemessen wird.

Der Mediator hat mehrere Möglichkeiten zu reagieren, wenn er erkennt, dass sich eine Partei in einer solchen Verstrickungssituation befindet. Er kann zum einen die Verstrickungsgefahr identifizieren und zum anderen die Kostensituation für beide Parteien analysieren.

Verstrickungsgefahr identifizieren: Wenn der Mediator erkennt, dass sich eine Partei zu irrationalem Verhalten verleiten lässt, weil er bereits im Rahmen der Verhandlung über einen bestimmten Sachverhalt gewisse Investitionen geleistet hat, kann der Mediator auf die positive Bestimmung des Entscheidungsrahmens hinwirken. Der Mediator kann als neutraler Dritter darauf hinweisen, dass die Verhandlungspartei weniger den drohenden Verlust der bereits erbrachten Aufwendungen als vielmehr die Möglichkeit des Schutzes vor weiteren vergeblichen Aufwendungen im Blick haben sollte. Es geht also darum, bei der Verhandlungspartei einen Perspektivwechsel herbei zu führen und durch eine positive Formulierung des Sachverhaltes diese aus der Verstrickungssituation herauszuführen. Zum Teil wird geraten, das Gespräch als Mediator auf die BATNA zu lenken, um der verstrickten Partei Alternativen und Grenzen ihres Handelns zu Bewusstsein zu bringen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass der Mediator der Neutralität und Allparteilichkeit verpflichtet ist und Manipulationen damit nicht vereinbar sind.

Analyse der Kostensituation: Eine andere Möglichkeit, der Verhandlungspartei aus der Verstrickungssituation herauszuhelfen, ist der Hinweis auf eine Analyse der Kostensituation. Oftmals fehlt den Verhandlungsparteien einfach der notwendige Abstand zu dem zu verhandelnden Sachverhalt, um eine objektive Bewertung des erreichten Verhandlungsstandes zu gewährleisten. Mithilfe des Mediators kann die Kostensituation durch einen Vergleich zwischen der ausstehenden Investition mit der Gesamtsumme der bisher geleisteten und der zu erwartenden Aufwendungen gezogen werden. Eine Verstrickungssituation entsteht häufig dann, wenn die Verhandlungspartei zur Bestimmung der Kostensituation einen Vergleich nur zwischen der ausstehenden Investition und den bereits getätigten Aufwendungen anstellt. Dies ist bedingt durch die subjektive Betrachtungsweise der Verhandlungsposition. Erforderlich zum Ausbrechen aus der Verstrickungssituation ist aber die Berücksichtigung der Gesamtsumme der bereits geleisteten und der zu erwartenden Aufwendungen. Nur dann kann die Verhandlungspartei realistisch entscheiden, ob eine Weiterführung der Verhandlung auf dieser Grundlage für sie richtig ist.

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Montag, September 25, 2006

Verhandlungsführung als Kern der Mediation


In den vorherigen Beiträgen habe ich die Mediation als strukturiertes Verhandlungsverfahren vorgestellt. In dem folgenden Beitrag soll die zentrale Rolle der Verhandlung im Verfahren herausgestellt werden:

Quelle: www.pixelquelle.de


Verhandeln ist Bestandteil unseres täglichen Lebens. Es gibt keine Situation, in der gerade nicht über irgendetwas verhandelt wird.[1] Somit ist es für jede Person wichtig, Kenntnisse im Bereich des Verhandelns zu erwerben und zu vertiefen.

Als Mediation wird das strukturierte Verhandeln eines Konfliktfalles zwischen den Konfliktparteien unter Leitung eines neutralen Dritten bezeichnet. Wesentliches Merkmal der Mediation ist die geführte Verhandlung, man kann also sagen, dass das Verhandeln den Kern der Mediation darstellt.[2]

Als neutraler Dritter hat der Mediator zwischen den verhandelnden Konfliktparteien zu vermitteln und der Verhandlung eine faire Struktur zu geben. Er hat darauf zu achten, dass die Interessen der Konfliktparteien angemessen berücksichtigt werden.

In seiner Rolle als allparteilicher Dritter hat der Mediator die Aufgabe, manipulative Vorgehensweisen zu erkennen und auf ein faires Verfahren hinzuwirken. Grundsätzlich werden Medianten, die in Verhandlungsführung nicht erfahren sind, in das intuitive Verhandlungsmuster verfallen. Ein intuitiver Verhandler reduziert die Komplexität des Konfliktes, beherrscht sie aber gerade deshalb nicht. Gemessen an den Nachteilen der intuitiven Verhandlung ist es für den Erfolg der Mediation wichtig, die Medianten aus der intuitiven Verhandlungsweise herauszuholen und sie mit der rationalen Verhandlungsweise vertraut zu machen.

Hierzu ist es wichtig, dass der Mediator die verschiedenen Strukturen der Verhandlung kennt und erkennen kann. Er muss mit den Vor- und Nachteilen vertraut sein. Weiterhin sollte der Mediatior sich der Wirkung des rationalen Verhandlungsmusters für die Lösungsfindung in der Mediation bewusst sein.

Der Mediator muss sich in die einzelnen Verhandlungssituationen hineinversetzen können. Um den jeweiligen Verhandlungsstörungen entgegenzuwirken ist es wichtig, diese erkennen zu können. So sollte der Mediator erkennen, wann eine Manipulation versucht wird, wann eine Verstrickungssituation vorliegt, wie mit Verhandlungsmacht und mit Emotionen in der Verhandlung und mit Unfairness umgegangen wird.


[1] Fisher/Ury/Patton, Das Harvard-Konzept S. 19

[2] Haft, BB 1998, Beilage 10, S. 15

Samstag, September 23, 2006

Aufgaben des Mediators

Orientiert man sich zur Einteilung des Mediationsverfahrens am Fünf-Phasen Modell[1] - wie zuvor beschrieben – so hat der Mediator folgende Aufgaben:

Vorbereitungsphase
Der der Mediator stellt den Parteien das Verfahren der Mediation vor, ermittelt die Erwartungen und Vorkenntnisse der Parteien. Der Mediator solle anhand der Erwartungshaltungen der Parteien grundsätzlich prüfen und klären, ob der Konfliktfall mediations­fähig ist. Kommen die Parteien und der Mediator zum Schluss, dass ein Mediationsverfahren in Frage kommt, klären und vereinbaren die Parteien unter Anleitung die Verfahrens- und Verhaltensregeln sowie die Frage der Verfahrenskosten. Der Mediator hält diese ersten Ergebnisse in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Diese Mediationsvereinbarung bildet die Grundlage für das gesamte Mediationsverfahren.

Bestandsaufnahme
In Phase 2 gibt der Mediator den Parteien die Möglichkeit, jeweils den Konfliktfall im Zusammenhang aus ihrer Sicht darzustellen. Der Mediator sorgt für einen geregelten Diskussionsverlauf und gibt den Parteien die Möglichkeit, ihr Anliegen ohne Unterbrechung vorzutragen. Er trägt dafür Sorge, dass die Parteien sämtliche zur Lösung relevanten Informationen soweit notwendig und gewünscht vorgetragen werden. Hierzu bietet der Mediator den Parteien Hilfestellung durch verschiedene Kommunikationstechniken an. Er kann die zu besprechenden Themen mittels einer Flip-Chart visuell darstellen und den Parteien die jeweiligen Standpunkte durch zusammenfassende Wiederholungen verdeutlichen.[2] Sofern notwendig, kann der Mediator die Sitzung unterbrechen und die Bestandsaufnahme zum Konfliktfall im Wege von Einzelgesprächen fördern, soweit hiermit die Parteien einverstanden sind. Der Mediator hält die Reihenfolge der gesammelten Themenpunkte entsprechend den Prioritäten der Parteien schriftlich fest.

Konfliktlösung
In der dritten Phase hilft der Mediator den Parteien, die hinter ihren Positionen stehenden Interessen herauszuarbeiten und darzustellen. Dadurch soll das gegenseitige Verständnis der Parteien untereinander ermöglicht und das Bezugs- und Wertsystem identifiziert werden.

Einigung
In der vierten Phase hilft der Mediator den Parteien bei der Suche und Erarbeitung einer eigenständigen Lösung ihres Konfliktfalls. Diese Phase kann unterteilt werden in die Sammel- und in die Bewertungsphase. In der Sammelphase bietet der Mediator wieder verschiedene Hilfestellungen und Techniken an, wie z.B. das sog. Brainstorming (Sammeln von verschiedenen – auch fernliegenden – Lösungsmöglichkeiten ohne vorschnelle Bewertung). Der Mediator sorgt für die Einhaltung der Verfahrensgrundsätze und wacht darüber, dass die von den Parteien vorgeschlagenen Lösungen in der ersten Sammelphase nicht bewertet oder kritisiert werden. Er ermuntert die Parteien, ihrer Phantasie und Kreativität zur Entwicklung neuer Ideen freien Lauf zu lassen. Nach Abschluss der Sammlungsphase ordnet der Mediator mit Hilfe der Parteien die gefunden Lösungsvorschläge. Dabei streicht er die Vorschläge, die von den Parteien von vornherein als unbrauchbar ausgeschlossen werden. Die übrigen Lösungsvorschläge werden in einer Diskussion zwischen den Parteien unter Moderation durch den Mediator bewertet. Dabei sind die Parteien frei, Lösungsvorschläge zu verwerfen, erweitern oder variieren. Im Rahmen der Diskussion auftauchende Fragen werden unter Anleitung des Mediators zu lösen versucht. Bei fehlenden Kompetenzen seitens der Parteien und/oder des Mediators werden die Fragen delegiert. Für diesen Fall kann der Mediator die gefundenen Lösungsvorschläge schriftlich in einem ersten Vertragsentwurf skizzieren und den Parteien zum Zwecke der Konsultation externer Beratern mitgeben.

Ergebnis
In der letzten Phase ist es die Aufgabe des Mediators, die Mediations­verhandlungen zu einem Abschluss zu bringen. Sollte keine für alle Seiten des Konfliktfalles befriedigende Lösung gefunden worden sein, wird der Mediator die Mediation für gescheitert erklären. Sollte eine positive Entscheidung zugunsten einer oder mehrerer Lösungsoptionen gefunden worden sein, mit der sich alle Parteien einverstanden erklären, fasst der Mediator die Ergebnisse in einem Mediationsvertrag verbindlich für die Beteiligten zusammen. Hierbei ist es Aufgabe des Mediators - soweit er dazu die notwendige Kompetenz hat - auf die rechtliche Zulässigkeit und etwaige Formvorschriften zu achten. Ggf. hat der Mediator auf die Einhaltung Vorschriften hinzuwirken und den Abschluss des Mediationsvertrages zu delegieren.


[1] vgl. Flechsig/Ponschab/Schweizer, Mediations und Rechtskultur, Grundlagen der Mediation, Teil 2: Mediation und Litigation S. 54f. mit Verweis auf Friedmann/Himmelstein

[2] Leiss, Effizienz und Trainierbarkeit der Mediation im Wirtschaftsrecht: Ein empirischer Ansatz, ZRP 2005, 233 (234)


Eminem als Mediant

Eine Zeitung aus Österreich berichtet, dass der Künstler Eminem zur Scheidungsfolgenvereinbarung bei der zweiten Trennung von seiner Frau Kim Mathers einen Mediator hinzuzieht. Diese Entscheidung, wenn sie auch vom Richter vorgeschlagen wurde, ist zu begrüßen. Anwalt von Eminem ist Harvey Hauer.

Trennungs- und Scheidungsfolgenmediationen bieten zur Zeit noch das größte Anwendungsgebiet der Mediation. In Deutschland ist die Mediation in den 90iger Jahren vor allem im Bereich des Familienrechts bekannt geworden.

Freitag, September 22, 2006

Ein Anruf für Sie!

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Mediation - Was ist das überhaupt?

Diese Frage versuchen Studenten in einem kleinen Video zu klären:

Damit dürften noch nicht alle Fragen geklärt worden sein. Daher nachfolgend eine förmliche Erklärung:

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten, der die Parteien, die sich freiwillig für die Teilnahme an dem Verfahren entschieden haben, dazu anleitet auf der Basis der Informiertheit unter Wahrung der Vertraulichkeit selbstverantwortlich interessengerechte und zukunftsorientierte Lösungen für ihren Konflikt zu finden, von denen idealerweise alle Parteien profitieren (Win-Win-Lösung).[1]

Die Europäische Kommission hat in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen den Begriff Mediation definiert als jedes Verfahren, in denen mehrere Konfliktparteien von einer dritten Partei unterstützt wird, damit sie eine Vereinbarung über die Streitschlichtung erzielen.[2]

Das Mediationsverfahren gliedert sich in verschiedene Abschnitte und ist dabei in jedem einzelnen Abschnitt geprägt von den Prinzipien der Neutralität, Freiwilligkeit, Selbstverantwortlichkeit, Informiertheit und der Vertraulichkeit. Einen standardisierten Verfahrensablauf für eine Mediation gibt es nicht, da das Verfahren maßgeblich durch die verhandelnden Parteien bestimmt wird. Verschiedene Institutionen haben Grundregeln des Mediationsverfahrens entworfen.[3] Im deutschen Recht findet die Mediation als alternatives Verfahren zur Konfliktregelung mittlerweile verstärkt Berücksichtigung.[4] Die europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Anwendung der Mediation entworfen, allerdings die Festlegung eines förmlichen Verfahrensablaufes offen gelassen.[5] Üblicherweise folgt der Ablauf eines Mediationsverfahrens mindestens in fünf verschiedenen Phasen.[6]

Vorbereitungsphase:
Eingeleitet wird das Verfahren durch die Initiierung idealerweise aller Parteien, diese wiederum führt zu einem Erstgespräch. In diesem werden durch den Mediator die Prinzipien, Ablauf und Kosten des Mediationsverfahren erläutert. Die Parteien schildern die Grundkonstellation ihres Konfliktfalles. Der Mediator überprüft anhand dieser ersten Schilderung die Eignung des Konfliktes für das Verfahren der Mediation. Kommen Parteien und Mediator zum Schluss, den Konflikt in der Mediation lösen zu wollen, so werden erste Verfahrensregeln durch die Medianten unter Anleitung des Mediators aufgestellt. Diese Ziele und Verhaltensregeln werden in einer Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten und von den Parteien und dem Mediator unterzeichnet.

Bestandsaufnahme:
Der nächste Schritt ist die Bestandsaufnahme des Konfliktfalls. Die Parteien benennen die Themen, über die sie sich im Laufe des Verfahrens einigen möchten und legen deren Reihenfolge fest.

Konfliktlösungsphase:
Mit Hilfe des Mediators legen die Parteien ihre Interessen an den einzelnen Konfliktpunkten dar. Dadurch wird gegenseitiges Verständnis gefördert und versucht, die inter den bezogenen Positionen liegenden Interessen und Bedürfnisse herauszuarbeiten..

Einigiungsphase:
Auf der Basis der Interessen werden Lösungsoptionen für das jeweilige zu bearbeitende Thema gesammelt und anschließend anhand neutraler Kriterien beurteilt. Nachdem die Parteien ihre Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet haben, können sie gemeinsam unter Leitung des Mediators nach Optionen zur Lösung des Konfliktes suchen.

Ergebnis:
Lösungen, die sich als am besten geeignet für die Befriedung des Konfliktes anbieten, können nun von einem Rechtsberater oder anderen Experten (zB. Finanzberater o.ä.) auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und i.d.R. schriftlich fixiert und unterzeichnet werden.

[1] Risse, Wirtschaftsmediation, NJW 2000, 1614; Schneider, Mediation im Gewerblichen Rechtsschutz, Frankfurt am Main, Lang 2002, S. 16f.

[2] Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen vom 22.10.2004, KOM (2004) 718 endgültig; 2004/0251 (COD) [SEK(2004) 1314], abgedruckt in SchiedsVZ 2005, 41ff.

[3] vgl. Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR): http://www.cedrsolve.com/index.php?location=/services/mediation/process/default.htm (login 25.04.2006); WIPO Mediation Rules: http://arbiter.wipo.int/mediation/rules/index.html (login: 25.04.2006)

[4] so Risse, Wirtschaftsmediation, NJW 2000, 1614 mit Verweis auf § 15 a EGZPO, § 27a UWG a.F., jetzt § 15 UWG und § 305 Abs. 1 S. 1 InsoO. Freilich ist zu beachten, dass allenfalls mediative Strukturen vorhanden sind (Risse a.a.O.), da eine Mediation im engeren Sinne davon ausgeht, dass der Mediator keine eigene Entscheidungsbefugnis und auch kein Entscheidungsvorschlagsrecht hat. § 15 a EGZPO und § 15 UWG sehen eben ein solches Vorschlags- und Ablehnungsrecht vor. § 36 a UrhG enthält auch mediative Strukturen, ist aber gerade aufgrund der Entscheidungsbefugnis des berufenen Schlichters gem. § 36 a Abs. 5 UrhG kein Mediationsverfahren.

[5] Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen vom 22.10.2004, KOM (2004) 718 endgültig; 2004/0251 (COD) [SEK(2004) 1314], abgedruckt in SchiedsVZ 2005, 41ff.

[6] vgl. Hacke, Rechtsanwälte als Parteivertreter in der Wirtschaftsmediation, SchiedsVZ 2004, 80 (81)

Donnerstag, September 21, 2006

Herzlich Willkommen

Nun ist das Projekt Mediation-Weblog eröffnet. In den folgenden Tagen
werden von mir hier einige Informationen über die Mediationsausbildung,
über meine Tätigkeiten in Sachen Mediation und über den Weg zum Master of Mediation veröffentlicht. Ich freue mich auf dieses spannende Projekt.