Streiflichter zur Mediation als alternatives Konfliktlösungsmodell im Allgemeinen, zur Ausbildung im Besonderen und weitere Nebensächlichkeiten

Freitag, September 22, 2006

Mediation - Was ist das überhaupt?

Diese Frage versuchen Studenten in einem kleinen Video zu klären:

Damit dürften noch nicht alle Fragen geklärt worden sein. Daher nachfolgend eine förmliche Erklärung:

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten, der die Parteien, die sich freiwillig für die Teilnahme an dem Verfahren entschieden haben, dazu anleitet auf der Basis der Informiertheit unter Wahrung der Vertraulichkeit selbstverantwortlich interessengerechte und zukunftsorientierte Lösungen für ihren Konflikt zu finden, von denen idealerweise alle Parteien profitieren (Win-Win-Lösung).[1]

Die Europäische Kommission hat in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen den Begriff Mediation definiert als jedes Verfahren, in denen mehrere Konfliktparteien von einer dritten Partei unterstützt wird, damit sie eine Vereinbarung über die Streitschlichtung erzielen.[2]

Das Mediationsverfahren gliedert sich in verschiedene Abschnitte und ist dabei in jedem einzelnen Abschnitt geprägt von den Prinzipien der Neutralität, Freiwilligkeit, Selbstverantwortlichkeit, Informiertheit und der Vertraulichkeit. Einen standardisierten Verfahrensablauf für eine Mediation gibt es nicht, da das Verfahren maßgeblich durch die verhandelnden Parteien bestimmt wird. Verschiedene Institutionen haben Grundregeln des Mediationsverfahrens entworfen.[3] Im deutschen Recht findet die Mediation als alternatives Verfahren zur Konfliktregelung mittlerweile verstärkt Berücksichtigung.[4] Die europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung der Anwendung der Mediation entworfen, allerdings die Festlegung eines förmlichen Verfahrensablaufes offen gelassen.[5] Üblicherweise folgt der Ablauf eines Mediationsverfahrens mindestens in fünf verschiedenen Phasen.[6]

Vorbereitungsphase:
Eingeleitet wird das Verfahren durch die Initiierung idealerweise aller Parteien, diese wiederum führt zu einem Erstgespräch. In diesem werden durch den Mediator die Prinzipien, Ablauf und Kosten des Mediationsverfahren erläutert. Die Parteien schildern die Grundkonstellation ihres Konfliktfalles. Der Mediator überprüft anhand dieser ersten Schilderung die Eignung des Konfliktes für das Verfahren der Mediation. Kommen Parteien und Mediator zum Schluss, den Konflikt in der Mediation lösen zu wollen, so werden erste Verfahrensregeln durch die Medianten unter Anleitung des Mediators aufgestellt. Diese Ziele und Verhaltensregeln werden in einer Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten und von den Parteien und dem Mediator unterzeichnet.

Bestandsaufnahme:
Der nächste Schritt ist die Bestandsaufnahme des Konfliktfalls. Die Parteien benennen die Themen, über die sie sich im Laufe des Verfahrens einigen möchten und legen deren Reihenfolge fest.

Konfliktlösungsphase:
Mit Hilfe des Mediators legen die Parteien ihre Interessen an den einzelnen Konfliktpunkten dar. Dadurch wird gegenseitiges Verständnis gefördert und versucht, die inter den bezogenen Positionen liegenden Interessen und Bedürfnisse herauszuarbeiten..

Einigiungsphase:
Auf der Basis der Interessen werden Lösungsoptionen für das jeweilige zu bearbeitende Thema gesammelt und anschließend anhand neutraler Kriterien beurteilt. Nachdem die Parteien ihre Interessen und Bedürfnisse herausgearbeitet haben, können sie gemeinsam unter Leitung des Mediators nach Optionen zur Lösung des Konfliktes suchen.

Ergebnis:
Lösungen, die sich als am besten geeignet für die Befriedung des Konfliktes anbieten, können nun von einem Rechtsberater oder anderen Experten (zB. Finanzberater o.ä.) auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und i.d.R. schriftlich fixiert und unterzeichnet werden.

[1] Risse, Wirtschaftsmediation, NJW 2000, 1614; Schneider, Mediation im Gewerblichen Rechtsschutz, Frankfurt am Main, Lang 2002, S. 16f.

[2] Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen vom 22.10.2004, KOM (2004) 718 endgültig; 2004/0251 (COD) [SEK(2004) 1314], abgedruckt in SchiedsVZ 2005, 41ff.

[3] vgl. Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR): http://www.cedrsolve.com/index.php?location=/services/mediation/process/default.htm (login 25.04.2006); WIPO Mediation Rules: http://arbiter.wipo.int/mediation/rules/index.html (login: 25.04.2006)

[4] so Risse, Wirtschaftsmediation, NJW 2000, 1614 mit Verweis auf § 15 a EGZPO, § 27a UWG a.F., jetzt § 15 UWG und § 305 Abs. 1 S. 1 InsoO. Freilich ist zu beachten, dass allenfalls mediative Strukturen vorhanden sind (Risse a.a.O.), da eine Mediation im engeren Sinne davon ausgeht, dass der Mediator keine eigene Entscheidungsbefugnis und auch kein Entscheidungsvorschlagsrecht hat. § 15 a EGZPO und § 15 UWG sehen eben ein solches Vorschlags- und Ablehnungsrecht vor. § 36 a UrhG enthält auch mediative Strukturen, ist aber gerade aufgrund der Entscheidungsbefugnis des berufenen Schlichters gem. § 36 a Abs. 5 UrhG kein Mediationsverfahren.

[5] Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen vom 22.10.2004, KOM (2004) 718 endgültig; 2004/0251 (COD) [SEK(2004) 1314], abgedruckt in SchiedsVZ 2005, 41ff.

[6] vgl. Hacke, Rechtsanwälte als Parteivertreter in der Wirtschaftsmediation, SchiedsVZ 2004, 80 (81)