Streiflichter zur Mediation als alternatives Konfliktlösungsmodell im Allgemeinen, zur Ausbildung im Besonderen und weitere Nebensächlichkeiten

Mittwoch, Dezember 13, 2006

Blog ist umgezogen

Wer sich schon gefragt hat, warum hier seit dem 27.11.2006 nichts Neues mehr veröffentlicht wurde, für den ist hier die Antwort:

Das Weblog masterofmediation.net ist umgezogen!

Seit Anfang Dezember befinden sich die Seiten des Weblogs auf der Plattform von Wordpress, zu erreichen über den Redirect www.masterofmediation.net oder direkt unter http://masterofmediation.wordpress.com. Die neue Plattform bietet mehr Auswahlmöglichkeiten in der Gestaltung und Nutzungs- und Bedienungsfreundlichkeit. Ein sehr wichtiges Argument war die Möglichkeit der Einbindung von externen Publishing-Werkzeugen wie Performancing.com (mehr dazu hier im Post.) Mit dem Wechsel zu Blogger-Beta waren solche externen Anbieter nicht mehr einzubinden, was zu einer erheblichen Einschränkung führte. Ich hoffe sehr, dass der Wechsel zu Wordpress nicht zu Unanehmlichkeiten bei den wichtigesten Personen dieses Weblogs führte: Meinen Lesern. Vielleicht werden Sie es nicht bemerkt haben, wenn Sie meinen Feed über Feedburner abonniert haben (http://feeds.feedburner.com/masterofmediation). Wenn doch, so bitte ich um Nachsehen. Das Weblog ist weiterhin erreichbar unter www.masterofmediation.net oder direkt unter http://masterofmediation.wordpress.com.

Ich freue mich auf Ihren Besuch im neuen Zuhause des Weblogs www.masterofmediation.net!

Und folgende Beiträge finden Sie dort schon online:

Master of Mediation

Montag, November 27, 2006

Themen für die Masterarbeit

Zum Abschluss des Masterstudiums an der FernUniversität in Hagen hat jeder Studierende eine Masterarbeit anzufertigen. Dies ist damit eines der Projekte, denen ich in den kommenden Monaten ein Teil meiner Arbeitszeit werde widmen müssen. Ähnlich wird es meinen geschätzten Kollegen gehen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass am Rande von Präsenzseminaren auch über die Suche nach passenden Themen für die Masterarbeit gesprochen wird. Bei manchen Gesprächen kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass schon die Suche nach dem richtigen Thema eine Herausforderung für sich ist. Ich meine, bei der Recherche nach interessanten Themen für die Masterarbeit müsse man bei der täglichen Arbeit nur die Augen offen halten. Oftmals können auch Weblogs hilfreich sein. Geoff Sharp aus Wellington, NZ zum Beispiel reflektiert über Sinn und Unsinn von Mediationsklauseln in Verträgen (d/r clauses). Zum einen helfen Mediationsklauseln, die Mediation als alternatives Konfliktlösungsmodell bekannter zu machen. Zum anderen unterlaufen solche Klauseln aber ein wesentliches Prinzip des Mediationsverfahrens: die Freiwilligkeit. Ich selbst halte Mediationsklauseln aus dem ersten Grunde für absolut notwendig - muss allerdings eingestehen, dass mir bislang eine durch Vertragsklauseln "erzwungene" Mediation noch nicht untergekommen ist. Gleichwohl empfehle ich in meiner täglichen (nichtmediativen) Arbeit die Verwendung von Mediationsklauseln. Vielleicht ist die Zeit gekommen für eine eingehende Untersuchung von Mediationsklauseln. Wer hätte Interesse an einer Untersuchung?

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Mediation am Gericht - Intern, Nah oder Integriert?

Nachdem ich die Meinungen und Veröffentlichungen zu Gerichtsverfahren, die mit dem Gericht in Verbindung gebracht werden, überflogen habe, drängt es mich zu folgender These zur Unterscheidung hinsichtlich der mediierenden Personen: Gerichtsinterne bzw. -integrierte Mediation ist jenes Mediationsverfahren, das durch Richtermediatoren durchgeführt wird. Bei der gerichtsnahen Mediation führen nichtrichterliche - üblicherweise anwaltliche - Mediatoren die Mediation durch.

Freilich ist diese Unterteilung nicht Bestandteil der allgemeinen Auffassung. So schreibt u.a. Haunhorst unter dem Titel "Gerichtsnahe Mediation" über richterliche Mediation ( Sabine Haunhorst,Gerichtsnahe Mediation im finanzgerichtlichen Verfahren - Chance oder Schnickschnack?" DStZ 2004 Heft 24, 868 - 873), Althammer bezeichnet in seinem Beitrag über die Mediation als prozessuale Last richterliche Mediation als gerichtsnahe Mediation (Mediation als prozessuale Last" von WissAss. Dr. Christoph Althammer, in: JZ 2006 Heft 2, 69 - 76). Gleichwohl gehe davon aus, dass eine solche Vermischung der Begriffe der Tatsache geschuldet war, dass es bislang zur richterlichen Mediation keine Alternative an Mediationsverfahren gab, die durch das Gericht initiiert wurden.

Gerichtsinterne Mediation ist vielfach schon erfolgreich erprobt worden und findet an sehr vielen Gerichten Deutschlands Anwendung. Die gerichtsnahe Mediation (im hier vertretenen Sinne) hat dagegen noch keine weitere Verbreitung gefunden. Ein erstes umfassendes Modellprojekt startet mit Beginn des Jahres 2007 am Land- und Oberlandesgericht Köln. Darüber habe ich hier und hier schon berichtet.

Die Unterscheidung zwischen gerichtsinterner und gerichtsnaher Mediation hat weitreichende Bedeutung und vielfältige Funktionen. Hier nur einige kleine Auszüge:

Ein Parteivertreter kann nicht zugleich Anwaltsmediator sein. Das OLG Braunschweig hat mit Beschluss vom 7.11.2006 - 2 W 155/06 - bestimmt, dass der Anwalt, der seinen Mandanten nach dem Gerichtsprozess auch im Mediationsverfahren begleitet damit nicht als neutraler Anwaltsmediator iSv. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG tätig ist, weil er seinen Mandanten weiterhin parteilich berät.

Prozesskostenhilfe greift nicht im gerichtsnahe Mediationsverfahren, auch wenn der Partei für das vorhergehende gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt und die Durchführung des Mediationsverfahren durch das Gericht angeregt wurde. Beschluss des OlG Dresden vom 9.10.2006 - 20 WF 739/06 (LexisNexis:LNRO 2006, 25364). Schon Henssler/Koch forderten die gesetzliche Einführung einer Mediationskostenhilfe (Henssler/Koch, Das Mediationsmandat - Rechtliche Rahmenbedingungen, ZAP Fach 23, 525 (535) mit Verweis auf ausländische Rechtsordnungen (Kilian FamRZ 2000, 1006 ff.).

Prütting diskutiert in ZKM 2006, 100ff. die Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Mediationsverfahren in der Gerichtsbarkeit und hält eine verfahrensrechtliche Stärkung der mediativen Verfahren in den Prozessordnungen für erforderlich.


In diesem Zusammenhang stellt sich m.E. auch noch die grundsätzliche Frage der (verfassungs-)rechtlichen Zulässigkeit richterlicher (also gerichtsinterner) Mediationsverfahren. Hierzu sei nur verwiesen auf den Beschluss des LSG Niedersachsen vom 16.4.2004 - L 9 B 12/04 U (ZKM 2005, 139). Dort hatte sich ein mit dem Verfahrensgegenstand als Richtermediator vorbefasster Richter für befangen erklärt und selbst abgelehnt. Diese Selbstablehnung wurde als unbegründet zurückgewiesen, weil der Mediator ähnlich wie der Richter neutral sei und die Vorbefassung damit nicht im Widerspruch zur Ausübung des Richteramts stünde. M.E. liegt hier ein grundsätzliches Missverständnis der Funktion des Mediators als neutraler Dritter vor. Neutral in Bezug auf das Mediationsverfahren bedeutet für den Mediator ALLparteilichkeit - im Unterschied zur Funktion des Richters als UNparteilicher im Gerichtsverfahren. Koch untersucht in seinem Beitrag
"Gerichtliche Mediation - gerichtsverfassungs- und verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen" von Prof. Dr. Harald Koch, original erschienen in: NJ 2005 Heft 3, 97 - 103) die Vereinbarkeit der mediativen Tätigkeit mit den Richteraufgaben und hat keine Einwände gegen Richtermediatoren.

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Donnerstag, November 23, 2006

Mediationsoffensive in Köln

Gestern hatte ich das ausgesprochene Vergnügen, mit vielen Kollegen aus dem Kölner Raum an der ersten Sitzung zum Thema gerichtsnahe Mediation am Land- und Oberlandesgericht Köln durch Anwaltsmediatoren teilnehmen zu dürfen. Ort des Treffens war der Konferenzraum der Rechtsanwaltskammer in Köln (hier finden auch die Mediationssitzungen statt).

Für mich war es außerordentlich inspirierend, mit so vielen motivierten und engagierten Kollegen gemeinsam an einem wunderbaren Projekt zu arbeiten. Die Initiative wurde und wird stark unterstützt durch den Kammerpräsidenten Dr. Hubert van Bühren, der zu Beginn des Treffens eine Eröffnungsrede hielt. Nach der Vorstellung des Projekts durch Rechtsanwältin Ulrike Fischer wurden in der Runde die Fragen, Pläne und Visionen diskutiert. Eine Informationsveranstaltung für Richter und Rechtsanwälte ist jetzt für den 7. Februar 2007 geplant. Genaue Zeit- und Ortsangaben folgen noch.

Gerichtsnahe Mediation ist in diesem Umfang ein Projekt, dass in Deutschland keinen Vergleich hat. Nach der gestrigen Veranstaltung habe ich aber keinen Zweifel, dass das Projekt erfolgreich sein wird.

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Montag, November 20, 2006

Gerichtliche Mediation

Im Nachgang zum Beitrag über gerichtsnahe Mediation in Köln sei noch verwiesen auf die Erwartungen und Erfahrungen der gerichtlichen Mediation in Berlin. Auf den Seiten der RAK Berlin finden sich Berichte und Materialien zum Projekt Mediation durch Richtermediatoren. Zwei Fragen an die Leser: Welche Erfahrungen zu diesem Thema gibt es aus den jeweiligen Bundesländern? Hat schon jemand ein gerichtsnahes Mediationsverfahren erlebt?

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Wirtschaftsmediation

Letztes Wochenende hatte ich das Vergnügen, im Rahmen des Coaching I den Mediator, Executive Coach und Trainer Adrian Schweizer sowie eine Reihe faszinierender Menschen kennenzulernen. Thema des Coachings im Hauptstudiums Mediation an der FernUniversität in Hagen war Wirtschaftsmediation. Zu den Inhalten des Seminars werde ich in den nächsten Tagen hier etwas notieren. Jetzt möchte ich nur auf eines kurz hinweisen: Eine der wichtigsten Aufgaben des Mediators zu Beginn der Mediation ist die Synchronisation mit und der Aufbau des Vertrauens zu den beteiligten Personen. Dazu zählen auch die Parteivertreter. Geoff Sharp, Mediator aus Wellington, Neuseeland, hat zu diesem Thema am Wochenende auf seinem V-Blog ein sehenswertes Interview mit Andrew Scott-Howman (Trial-Lawyer) veröffentlicht. Er erzählt aus seiner Erfahrung als Parteivertreter in Mediationen und erläutert, wie Vertrauen zwischen Mediator und Parteivertreter aufgebaut werden kann.

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Mittwoch, November 15, 2006

Gerichtsnahe Mediation mit Anwaltsmediatoren in Köln

Wie der Ausschuss für Mediation und Konfliktmanagement des Kölner Anwaltsvereins mitteilt, startet in Köln ein Projekt der gerichtsnahen Mediation. Auf die positiven Erfahrungen mit der gerichtsnahen Mediation am LG Göttingen aufbauend wird in Köln das vielversprechende Projekt mit Anwaltsmediatoren umgesetzt.

Dazu die Mitteilung des Ausschusses (aus den Mitteilungen des Kölner Anwalt Verein e.V. November 2006):

"Die Zahl der Gerichtsverfahren steigt, doch Richterstellen fallen weg. Die Richter sind zunehmendem
Zeitdruck und steigender Arbeitsbelastung ausgesetzt. Die Bürger und ihre Parteivertreter müssen
immer längere Fristen bis zur Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und zwischen den Ver-
handlungen in Kauf nehmen. Die Justizministerien tragen dieser Entwicklung u. a. dadurch Rechnung, daß sie Richter zu Mediatoren ausbilden lassen und Mediationen für laufende Gerichtsverfahren anbieten.
Modellprojekte gerichtsnahe Mediation werden bereits bundesweit durchgeführt, vor allem an Zivilge-
richten aber auch an Verwaltungs- und Arbeitsgerichten. Soweit diese Modellprojekte ausgewertet wurden, sind die Erfahrungen mit gerichtsnaher Mediation gut. Bei dem Landgericht in Göttingen etwa wurden in 2004 900 Verfahren in die Mediation verwiesen. Etwa 90% davon führten zu einer Erledigung der Gerichtsverfahren durch Parteivereinbarungen. Damit verbunden war nicht nur ein hohes Maß an Zufriedenheit der Parteien und ihrer Anwälte mit dem Verfahren und dessen Ergebnis, sondern auch eine erhebliche Entlastung der Kammern.
Auf diesem Hintergrund hat sich die Justizministerkonferenz (29./30.6.2005) ausdrücklich für die Förderung gerichtsnaher Mediation als einem entscheidendem Instrument zur Entlastung der Justiz ausgesprochen. In den bereits praktizierten Modellprojekten gerichtsnaher Mediation sind Richter als Mediatoren tätig. Dieser Trend wird sich fortsetzen und nicht ohne Auswirkungen auf die Anwaltschaft bleiben, die gerade im Begriff ist, sich die Mediation als Tätigkeitsfeld zu erschließen. Der Personalabbau bei den Zivilgerichten in Köln läßt nicht zu, daß Richter als Mediatoren ausgebildet und mit der Durchführung gerichtsnaher Mediation beauftragt werden. Um dennoch auch für die Ziviljustiz in Köln Parteien und ihren Anwälten sowie Richtern gerichtsnahe Mediation zur Verfügung zu stellen, haben die Vorstände des KAV und der RAK Köln - abgestimmt mit
den Präsidenten des Landgerichts und des Amtsgerichts Köln - zusammen mit dem Ausschuß für
Mediation und Konfliktmanagement ein Konzept gerichtsnaher Mediation durch Mediatorinnen und
Mediatoren aus der Anwaltschaft entwickelt. Das Konzept sieht dieselben Abläufe vor wie sie in den bereits praktizierten Modellprojekten gerichtsinterner Mediation vorzufinden sind. Es unterscheidet sich davon nur insoweit, als die Mediatoren nicht Richter sondern Anwälte sind.

Vorgesehen sind folgende Abläufe:
  • Die zuständigen Richter schlagen, wenn sie dies für angebracht halten, den Parteivertretern vor, das anhängige Verfahren gemäß § 278 Abs. 5 Satz 2, § 251 ZPO auszusetzen und eine Mediation durchzuführen.
  • Gleichzeitig schlagen sie die Mediatoren vor.
  • Sind die Parteien und ihre Anwälte mit den Vorschlägen des Richters einverstanden, wird das anhängige Gerichtsverfahren zum Ruhen gebracht.
  • Die Mediatoren stimmen die Mediationstermine, die zügig durchgeführt werden, mit den Parteien und ihren Vertretern ab.
  • Die Parteivertreter nehmen an den Mediationssitzungen teil (und verdienen neben der Verfahrensgebühr die Terminsgebühr und im Falle einer Einigung die Einigungsgebühr).
  • Gelangen die Beteiligten im Mediationsverfahren zu einer Vereinbarung, wird diese entweder im rechtshängigen Verfahren protokolliert oder auf schriftlichem Wege gemäß § 278 Abs. 6 ZPO oder auch als Anwaltsvergleich abgeschlossen.
  • Die Mediation findet nur statt, wenn alle Parteien und Parteivertreter damit einverstanden sind.
  • Sie kann jederzeit abgebrochen, das ruhende Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden.
  • Die als Mediatoren an dem Projekt teilnehmenden Rechtsanwälte werden verpflichtet, eine schriftliche Erklärung dahingehend abzugeben, daß sie von den Parteien des Mediationsverfahrens keine Mandate - auch nicht in zukünftigen anderen Fällen - annehmen werden.

Um einen möglichst hohen Qualitätsstandard bieten zu können, wird die Mediation im Rahmen des Projektes durch ein Team von jeweils 2 Anwaltsmediatoren durchgeführt. Die Teams werden von dem Ausschuß für Mediation und Konfliktmanagement empfohlen. Dabei wird darauf geachtet, daß Kompetenzen und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet gewährleistet sind und daß eine möglichst breite Streuung erfolgt. Die Zusammenstellung der Mediatorenteams wird aus Gründen der Transparenz dokumentiert.

Um zu testen, ob die gerichtsnahe Mediation durch Rechtsanwälte als Alternative zur gerichtsnahen Mediation durch Richter akzeptiert wird, wird die gerichtsnahe Mediation durch Anwälte während des Laufs der Projektphase für die Parteien zu den gleichen finanziellen Bedingungen wie bei der Mediation durch Richter angeboten. Zu diesem Zweck haben die Vorstände des KAV und der RAK Köln sowie die Hans-Soldan-Stiftung Mittel für einen Fonds zur Verfügung gestellt, aus dem die Mediatoren honoriert werden. Das Honorar für die Mediatoren beträgt 75,00 € plus Mehrwertsteuer pro Sunde. Der KAV und die Rechtsanwaltskammer Köln möchten mit ihrem Angebot den Bürgern, Richtern und Anwälten die Chance bieten, trotz restriktiver Personalausstattung der Gerichte zu einer einfachen und raschen Erledigung der mediationsgeeigneten Verfahren zu kommen und gleichzeitig so auch Ressourcen für die Erledigung der Verfahren, die nicht in die Mediation verwiesen werden, freizusetzen.

Sie setzen dabei auf die Kooperation zwischen den Parteivertretern und den Mediatoren. Die Erfahrung mit der gerichtsnahen Mediation zeigt, daß der Erfolg der gerichtsnahen Mediation von der Qualität der Mediatoren aber auch von der Mitwirkung der Parteivertreter abhängt, die durchweg entscheidende Beiträge zur Gestaltung der die Mediation abschließenden Vereinbarungen leisten.

Es hat sich weiterhin herausgestellt, daß Fälle, die sich über Jahre dahinschleppen und von den Verfahrensbeteiligten für kaum noch lösbar gehalten werden, oft zu einem raschen Abschluß gebracht werden können, wenn in der Mediation auch Fragen zur Beziehung der Parteien strukturiert besprochen werden können. Das Projekt bietet den Parteien die Chance, Nerven und Kosten zu sparen und zu einer dauerhaften Lösung ihres Konfliktes zu gelangen. Den Parteivertretern bietet es die Chance, den Arbeitsaufwand bei gleichem Honoraraufkommen zu verringern und von zufriedenen Mandanten weiterempfohlen zu werden. Der Anwaltschaft bietet das Projekt die Chance, sich das Tätigkeitsfeld Mediation weiter zu erschließen.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die eine Mediationsausbildung (Umfang mindestens 90 Stunden) absolviert haben, und die die vorstehend umrissenen Bedingungen des Projektes akzeptieren, werden gebeten, der Geschäftsstelle des KAV mitzuteilen, ob sie auf die Liste der an dem Projekt mitwirkenden Mediatoren gesetzt werden möchten. Es werden dafür folgende Angaben benötigt:

Anschrift, Telefon/Faxnummer, E-Mail-Adresse, Alter, Angaben zur Ausbildung, zu den Arbeitsgebieten und zu dem Zeitpunkt des Beginns der Mediatorentätigkeit.

Die Meldungen zu der Mediatorenliste werden per Mail erbeten an die Geschäftsstelle des KAV unter info (a) koelner.anwaltverein.de oder an die Geschäftsstelle der RAK Köln unter kontakt (a) rak-koeln.de spätestens bis zum 20.11.2006.

Der KAV und die RAK Köln sowie der Ausschuß für Mediation und Konfliktmanagement des KAV laden ein zu einer
Informationsveranstaltung für die Mediatoren am

Mittwoch, 22. November 2006, 18.00 Uhr,
in die Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30, 50668 Köln.

Am 31.01.2007, 15.00 Uhr, wird eine Informationsveranstaltung für Richter und Anwälte stattfinden.

Eine Initiative, die sehr zu begrüßen ist. Gerichtsnahe Mediation durch unabhängige Anwaltsmediatoren ist m.E. grundsätzlich einer richterlichen Mediation vorzuziehen. Die Erfahrungen der gerichtsinternen Mediationen haben gezeigt, dass die angestrebte Entlastung der Justiz durch Verfahrensverkürzung nicht immer erreicht werden konnten. Die eingesetzten Richtermediatoren hatten mindestens den gleichen Zeitaufwand in dem Mediationsverfahren wie in der mündlichen Verhandlung.

Nachdenklich stimmt zunächst die Bedingung, die Durchführung des Mediationsverfahrens von dem Einverständnis der Parteivertreter abhängig zu machen. In erster Linie kommt es auf das Einverständnis der Parteien an. Der Anwalt ist gem. § 1 Abs. 3 BORA den Interessen des Mandanten verpflichtet. Diesen hat er vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten. In der Anlage zu den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union ist diese Pflicht in Nr. 2.7. näher beschrieben: "Vorbehaltlich der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften ist der Rechtsanwalt verpflichtet, seinen Mandanten in solcher Weise zu vertreten und/oder zu verteidigen, dass das Mandanteninteresse dem Interesse des Rechtsanwaltes, eines Kollegen oder der Kollegenschaft insgesamt vorgeht." Es ist aber sicherlich richtig, dass bei der Ankündigung des Projekts der gerichtsnahen Mediation auf die Befindlichkeit der Parteivertreter eingegangen werden muss, um möglichen Vorbehalten gegenüber der Mediation bereits im Vorfeld zu begegnen. Interessanterweise sind für das Projekt ausschließlich Co-Mediationen vorgesehen, während bei den Richtermediationen ein Mediator im Verfahren genügte. Hier öffnet sich sicherlich auch ein Feld für Mediatoren, die noch nach Mediationspraxis unter Begleitung durch einen erfahrenen Kollegen suchen.

Es bleibt zu wünschen, dass die gerichtsnahe Mediation durch Anwaltsnotare von den Parteien und auch von den Parteivertretern gut angenommen wird. Schon jetzt steht zu erwarten, dass durch diese Initiative die Verfahrensalternative Mediation bekannter werden wird.

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Donnerstag, November 02, 2006

Mastering Mediation - Masterprogramm in den USA

Das Woodbury College bietet als erstes Institut in den USA einen postgradualen Masterstudiengang für Mediation an. Ähnlich wie der Masterstudiengang an der FernUniversität Hagen besteht das 18 monatige Programm aus Fernstudium und Präsenzseminaren. Ein wesentlicher Grund für diese Form der Ausbildung ist die Tatsache, dass Mediation aus der Praxis kommt und nur in der Praxis auf ein höheres Level gebracht werden kann. Daher ist ein berufsbegleitendes Studium der Mediation sinnvoll.

Die Studierenden, Trainer und Lehrer des Masterprogramms haben zusammen ein Weblog installiert und berichten darin über ihre Erfahrungen, Erlebnisse und Ideen. Das Weblog ist einen regelmäßigen Besuch wert.

Für die Mediatorenausbildung in Deutschland wäre eine solche Initiative ebenfalls interessant. Das Blog Master of Mediation sucht Mitstreiter und Autoren, die aus der Praxis oder aus der Ausbildung berichten können und wollen und bittet um eine Nachricht an masterofmediation (a) googlemail.com

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Freitag, Oktober 20, 2006

International Conflict Resolution Day


Gestern jährte sich zum ersten Mal der International Conflict Resolution
Day initiiert von der Association for Conflict Resolution in
Zusammenarbeit mit dem World Mediation Forum. Hat man davon etwas hier
in Deutschland gemerkt? Ich denke nicht. Vielleicht ergibt sich ja für
das nächste Jahr die Gelegenheit, den International Conflict Resolution
Day gebührend zu feiern.